Hausordnung des Leibniz-Gymnasiums

Ein gutes Zusammenleben in der Schule ist nur möglich, wenn sich alle am Schulleben Beteiligten an bestimmte Grundsätze halten. Mit Eintritt in unsere Schule erkennt jedes Mitglied der Schulgemeinschaft diese Grundsätze an und verpflichtet sich, sie zu befolgen:

  • gegenseitige Wertschätzung, Hilfsbereitschaft und Toleranz, sorgsamer Umgang mit dem Eigentum anderer
  • konstruktive und offene Zusammenarbeit zwischen allen am Schulleben Beteiligten
  • höfliche Umgangsformen und angemessene Sprache
  • Unterlassen dessen, was andere beim Arbeiten und Lernen stört oder gefährdet
  • Verzicht auf Gewalt in jeglicher Form

1. Schulgelände

Das Schulgelände umfasst die Gebäude und die umzäunten Freiflächen und endet am Haupt- und Nebeneingang mit dem Gehweg. Die Fluchtwege im Bereich vor den Außentreppen sind aus Sicherheitsgründen freizuhalten.

Die Hänge des Schulgeländes dürfen nur mit Genehmigung einer Lehrkraft betreten werden.

Die Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 bis 10 dürfen das Schulgelände während der Unterrichtszeit grundsätzlich nicht verlassen. Bei unerlaubtem Verlassen des Schulgeländes unterstehen sie nicht der Verantwortung und Aufsicht der Schule und genießen daher auch keinen Versicherungsschutz.

Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 11 bis 13 dürfen in Pausen und Freistunden auf eigene Verantwortung das Schulgelände verlassen. Gesetzlicher Unfallschutz besteht jedoch nur, soweit in dieser Zeit Angelegenheiten erledigt werden, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Schule stehen.

Die an das Schulgelände angrenzenden Bushaltestellen unterliegen der Aufsicht durch die Schule. Fahrschüler haben deshalb bis zur Abfahrt der Busse den Anweisungen der Aufsicht führenden Lehrkräfte Folge zu leisten.

Die Benutzung von Fahrzeugen jeder Art sowie besonderen Fortbewegungsmitteln (z.B. Inline-Skates, Skateboards) ist auf dem Schulgelände grundsätzlich verboten.

2. Schulgebäude

Unterrichtsräume dürfen nur unter Aufsicht einer Lehrerkraft betreten werden. Die Schülerinnen und Schüler sind für Ordnung und Sauberkeit in den Unterrichtsräumen sowie im gesamten Schulbereich verantwortlich. Alle sind verpflichtet, Müll zu vermeiden und den Energieverbrauch im Schulgebäude möglichst niedrig zu halte. Insbesondere ist der Müll in die vorgesehenen Behälter zu entsorgen (Mülltrennung beachten!), der Klassenraum zu lüften sowie die Fenster nach Unterrichtsschluss zu schließen.

Nach der 5. bzw. 6. Stunde sind die Stühle hochzustellen.

Einrichtungsgegenstände, Unterrichtsmittel und Gebäude sind pfleglich zu behandeln. Für grob fahrlässige und vorsätzliche Beschädigung haften Verursacher bzw. deren Erziehungsberechtigte. Die Instandsetzung wird durch die Schule geregelt. Schäden sind unmittelbar nach Feststellung im Sekretariat zu melden.

In Fachräumen gelten gesonderte durch die Lehrkräfte festgelegte Regelungen.

3. Unterricht

Der Unterricht beginnt um 8.00 Uhr.

Bis 7.50 Uhr ist der Aufenthalt nur im Schulhof gestattet, das Foyer dient lediglich als Durchgangsbereich zum Hof. Das Betreten der anderen Treppenhäuser bzw. Eingänge ist somit erst ab dem Klingeln um 7.52 Uhr erlaubt.

Für die Jahrgangsstufen 11 bis 13 ist der Aufenthalt im MSS-Saal vor Unterrichtsbeginn gestattet, jedoch nur bei direktem Zugang durch den Innenhof und Nutzung des anliegenden Treppenhauses als Durchgangsbereich zum MSS-Saal.

Im Winter (Herbstferien bis Osterferien) steht den Schülerinnen und Schülern, die von 7:30 Uhr bis 7:45 Uhr an der Schule ankommen, der Raum 013 bis zum ersten Klingeln als Aufenthaltsraum zur Verfügung.

3.1 Sportunterricht

Von der Teilnahme am Sportunterricht befreite Schülerinnen und Schüler sind zur Anwesenheit verpflichtet und unterstützen durch die Übernahme von verschiedenen Aufgabenstellungen (z.B. Schiedsrichtertätigkeiten) die Sportlehrerin/den Sportlehrer. Sportbefreiungen sind nicht zugleich Unterrichtsbefreiungen. Bei Nichteinhaltung entscheidet die Sportlehrerin/ der Sportlehrer auf unentschuldigtes Fehlen.

Bei längeren Erkrankungen/Verletzungen muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden. Aus diesem muss die Länge der Sportbefreiung hervorgehen.

Im Sportunterricht ist Sportkleidung zu tragen. Insbesondere sind in der Halle saubere Hallenschuhe verpflichtend, die ausschließlich in der Sporthalle getragen werden. Lange Haare sind aus Sicherheitsgründen nicht hoffen zu tragen.

Schmuck (Armbänder, Ohrringe, Halsketten, Piercings, Ringe) und Uhren müssen generell abgelegt werden. Piercings usw. müssen abgeklebt werden. Pflaster zum Abkleben sind von den Schülern/-innen selbst mitzubringen.

Für Wertgegenstände, die in der Aufbewahrungsbox abgelegt werden, insbesondere Handys, übernimmt die Schule keine Haftung. Wertgegenstände sollten grundsätzlich an Tagen mit Sportunterricht nicht mit in die Schule gebracht werden.

4. Unterrichtsfreie Zeiten

4.1. Pausen am Vormittag

Die Pausen dauern von 9.30 bis 9.45 Uhr und von 11.15 bis 11.30 Uhr. Zu Beginn der Pausen verlassen die Schülerinnen und Schüler den Unterrichtsraum und begeben sich zügig und auf dem kürzesten Weg in den Schulhof. Während der Pausen ist der Aufenthalt im gesamten Gebäude untersagt (Ausnahme: MSS-Raum s. u.). Außerdem dürfen in den Pausen ausschließlich die Toiletten im Pausenhof genutzt werden.

Bei bevorstehendem Saalwechsel verbleiben die Schultaschen und sonstigen Materialien vor dem Raum, in dem der Unterricht vor der Pause stattfand, oder sie werden auf direktem Weg zum Hof abgelegt. Nach dem ersten Klingelzeichen am Ende der Pause holen die Schülerinnen und Schüler diese dort ab und begeben sich zu den Unterrichtsräumen. Zu diesem Zeitpunkt sind nur die Klassensprecher/innen bzw. MSS-Schüler/innen berechtigt, Informationen zum
Vertretungsplan einzuholen. Der ausgedruckte Vertretungsplan ist verbindlich.

Der Zugang zur Sporthalle ist nach der 1. bzw. 2. Pause erst nach dem ersten Klingelzeichen erlaubt. Der Bereich vor der Sporthalle bis zu den Kunsträumen ist in den Pausen kein Aufenthaltsbereich. Die Nutzung des Allwetterplatzes in den Pausen ist einem separaten Aushang zu entnehmen.

Der Aufenthalt im MSS-Saal ist nur Schülerinnen und Schülern der Stufen 11 bis 13 und Kindern aus der Nachmittagsbetreuung (während des Mittagessens) erlaubt. Der Zugang zum MSS-Saal in den Pausen ist nur über den Innenhof und Nutzung des anliegenden Treppenhauses gestattet.

Der Aufenthalt in der Bibliothek ist nur für Schülerinnen und Schüler der Orientierungsstufe und der Bibliotheks-AG sowie allen Schülerinnen und Schülern ausschließlich zur Ausleihe erlaubt.

Der Aufenthalt in den Treppenhäusern und auf der Außentreppe des Haupteingangs ist nicht gestattet.

4.2. Sonstige unterrichtsfreie Zeiten

Bei späterem Unterrichtsbeginn, in Freistunden oder in der Mittagspause halten sich Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 bis 7 vor dem Lehrerarbeitsraum auf.

Den Klassen 8 bis 10 sowie der MSS ist der Aufenthalt im roten Gang gestattet. Darüber hinaus steht den Schülerinnen und Schülern der Oberstufe der MSS-Saal zur Verfügung.

Auf Ruhe und Ordnung in diesen Bereichen ist zu achten (z.B. sind verschobene Stühle und Tische wieder auf ihren ursprünglichen Platz zu bringen).

5. Beurlaubung/Krankmeldung

5.1. Beurlaubungen

Beurlaubungen für einzelne Stunden sind grundsätzlich im Vorfeld, unmittelbar nach Bekanntwerden eines Termins, bei dem betreffenden Fachlehrer/der Fachlehrerin zu beantragen.

Beurlaubungen für mehrere Stunden bzw. bis zu 3 Tagen genehmigt die Klassen- oder Kursleitung. Für längere Beurlaubungen und Beurlaubungen unmittelbar vor oder nach Ferien ist die jeweilige Stufenleitung in der Schulleitung zuständig.

5.2. Krankmeldungen:

Fehlt eine Schülerin oder ein Schüler krankheitsbedingt, so muss das Fehlen telefonisch unter 06321 484448 oder per Mail (lg@schulen.neustadt.eu) an am selben Tag bis 8:00 Uhr gemeldet und spätestens bis zum dritten Tag der Erkrankung schriftlich in Papierform mit Unterschrift der Eltern (also nicht per Mail) bei der Klassenleitung entschuldigt werden. Bei Krankmeldungen während des laufenden Schultages muss sich jeder Schüler/jede Schülerin im Sekretariat krank melden.

      –  Wird die Schülerin bzw. der Schüler von den Eltern abgeholt, so müssen die Eltern die Schülerin / den Schüler direkt im Sekretariat abholen.

      –  Darf die Schülerin bzw. der Schüler selbstständig nach Hause fahren/gehen, so ist ein persönliches Telefonat einer Lehrkraft bzw. einer                                             Sekretariatsmitarbeiterin vorab mit den Eltern zu führen.                      

Für die MSS gilt eine gesonderte Regelung gemäß den Informationsveranstaltungen und der Rückseite des Entschuldigungsbogens.

6. Verhalten in der Schule und auf dem Schulgelände

Alle Schülerinnen und Schüler sind gehalten, auf andere Rücksicht zu nehmen, niemanden zu belästigen, zu gefährden oder gar zu verletzen, weder verbal noch körperlich. Außerdem verhalten sie sich so, dass der eigene sowie der Unterricht Anderer nicht beeinträchtigt wird.

Es dürfen keine Gegenstände (z.B. Waffen, Laser-Pointer etc.) und Substanzen (Alkohol, Drogen etc.) mitgebracht werden, mit denen man sich selbst oder andere gefährden kann.

Rauchen in jeglicher Form ist auf dem Schulgelände untersagt.

Ballspielen ist nur mit Softbällen im Pausenhof und bei trockenem Wetter erlaubt. Schneeballwerfen innerhalb des Schulgeländes ist untersagt.

7. Umgang mit Medien

Ein verantwortungsvoller Umgang mit digitalen Medien ist unserer Schule ein wichtiges Anliegen. Die Lernatmosphäre sowie der Umgang der Schülerinnen und Schüler untereinander darf nicht durch eine störende Präsenz von digitalen Endgeräten beeinträchtigt werden. Daher sollen die folgenden Grundregeln der Schulgemeinschaft einen Orientierungsrahmen geben, an den sich Schülerinnen/Schüler sowie Lehrkräfte gleichermaßen halten.

7.1. Geltungsbereich

Die folgenden Regelungen gelten auf dem gesamten Schulgelände für mobile Telefone, Smartphones, Laptops bzw. Tabletcomputer, (multifunktionale) Mp3-Player, Kopfhörer, Kameras, Smartwatches und vergleichbare digitale Geräte[1] (insbesondere für die internetfähigen und messengerfähigen Geräte/Peripheriegeräte). Sämtliche Mediennutzung unterliegt den gesetzlichen Rahmenbedingungen und Regelungen, wie z.B. dem Datenschutzgesetz.

7.2. Nutzungsregelungen

Grundsätzlich gilt: In Notfallsituationen kann auf Nachfrage im Sekretariat telefoniert werden.

Die Schülerin/der Schüler bzw. die Gäste der Schule müssen dafür sorgen, dass das mobile Gerät1 spätestens beim Betreten des Schulgeländes sich mindestens im „Nicht-Stören-Modus“ oder im Flugmodus befindet und unsichtbar aufbewahrt wird (bevorzugt in der Schultasche/ dem Schließfach).

Es darf in der Zeit bis zum Unterrichtsende auf dem Schulgelände nur entsprechend den hier aufgeführten sich am Alter der Schülerinnen und Schüler orientierenden Rahmenbedingungen genutzt werden.

Im Unterricht darf das digitale Gerät nur mit Erlaubnis der Lehrkraft genutzt werden.

MSS-Schülerinnen und Schüler dürfen:

im Unterricht das digitale Gerät als als Heft- und Buchersatz nutzen, Tafelbilder nur auf Nachfrage fotografieren und Untis-Aufrufe nur auf Nachfrage am Ende einer Stunde tätigen. Über die weitere Nutzungen des Handys in einem pädagogisch sinnvoll begründeten Rahmen während der Unterrichtszeit entscheidet die unterrichtende Lehrkraft.

in Freistunden und in den Pausen das digitale Gerät nur am Platz in den MSS-Bereichen nutzen.

Schülerinnen/Schüler der Jahrgangsstufen 9 und 10 dürfen:

im Unterricht das digitale Gerät als als Heft- und Buchersatz nutzen, Tafelbilder nur auf Nachfrage fotografieren und Untis-Aufrufe nur auf Nachfrage am Ende einer Stunde tätigen. Über die weitere Nutzungen des Handys in einem pädagogisch sinnvoll begründeten Rahmen während der Unterrichtszeit entscheidet die unterrichtende Lehrkraft.

in Freistunden das digitale Gerät für schulische Zwecke am Platz nutzen.

in den Pausen digitale Geräte nicht nutzen.

Schülerinnen/Schüler der Jahrgangsstufen 5 bis 8 dürfen:

im Unterricht das digitale Gerät als Buchersatz nutzen. Am Ende einer Stunde dürfen sie auf Nachfrage Untis-Aufrufe tätigen.

in Freistunden das Tablet als Buchersatz am Platz nutzen.

in den Pausen digitale Geräte nicht nutzen.


Für alle Jahrgangstufen gilt allgemein:

Es muss zusätzlich immer eine herkömmliche Schreibmöglichkeit mitgeführt werden, falls es zu technischen Problemen kommt.

Aufgrund der weitergehenden Nutzungsmöglichkeiten in den oberen Klassenstufen und der damit einhergehenden Verantwortung gilt: Die Jahrgangsstufen 9 bis 13 müssen eine Datenschutzschulung absolvieren und den „Verhaltenskodex für die Nutzung von elektronischen Geräten am Leibniz-Gymnasium“ verpflichtend annehmen.

Darüberhinaus gilt ebenso für alle Jahrgangsstufen:

Die Handynutzung an Wandertagen oder sonstigen Schulveranstaltungen, außerhalb des Schulgeländes, unterliegt allen Regelungen dieser Hausordnung (Absatz 7). Über pädagogisch bzw. organisatorisch begründete Ausnahmen entscheidet die jeweilige Lehrkraft.


Zu Beginn von Leistungsnachweisen sind alle digitalen Geräte bei der zuständigen Lehrkraft abzugeben. -> Wird ein digitales Gerät nicht abgegeben, wird dies als Täuschungsversuch gewertet.

Auf dem gesamten Schulgelände ist in der Regel verboten und nur nach Erlaubnis einer Lehrkraft bzw. der Schulleitung erlaubt:
die Nutzung von Kopfhörern,

das Anfertigen von Foto-, Video- und Tonaufnahmen.

Bei Benutzung aller Medien, insbesondere der Schulmedien, ist auf einen verantwortungsvollen und pfleglichen Umgang zu achten. Das Verwenden bzw. Speichern von pornografischen, radikalpolitischen, rassistischen oder gewaltverherrlichenden Inhalten ist untersagt und unterliegt den Vorgaben des Strafgesetzbuches.

7.3. Konsequenzen bei Regelverstößen

Bei einem Verstoß gegen die Handyordnung sowie den „Verhaltenskodex für die Nutzung von elektronischen Geräten“ im Laufe des Vormittagsunterrichts wird das digitale Gerät von der Lehrkraft eingezogen und im Sekretariat abgegeben. Dort wird der Name des Schülers/der Schülerin dokumentiert.

Beim ersten Verstoß holt der betroffene Schüler/die Schülerin sein/ihr digitales Gerät um 13:30 Uhr im Sekretariat ab. Zusätzlich werden die Eltern schriftlich informiert.

Bei jedem weiteren Verstoß holen die Eltern des betroffenen Schülers/der betroffenen Schülerin das digitale Gerät im Sekretariat um 13:30 Uhr ab.

Bei dreimaliger Zuwiderhandlung gegen den „Verhaltenskodex“ darf das digitale Gerät eine gewisse Zeit nicht mitgebracht werden (eventuelle Nachteile sind selbst zu tragen).
Während des Nachmittagsunterrichts wird das digitale Gerät bei einem Verstoß gegen den „Verhaltenskodex“ von der Lehrkraft eingezogen. Die Lehrkraft gibt das digitale Gerät am Ende der Unterrichtsstunde dem Schüler/der Schülerin wieder zurück. Bei minderjährigen Schülern/ Schülerinnen werden zusätzlich die Eltern informiert.

Bei Verdacht auf eine missbräuchliche Nutzung des Gerätes, beispielsweise die Verbreitung strafrechtlich relevanter Inhalte, dem Gebrauch zum Zwecke des Mobbings oder Ähnlichem, wird das digitale Gerät eingezogen und weitere notwendige Maßnahmen eingeleitet.


[1] Daher wird im Folgenden der Einfachheit halber nur von mobilen Geräten gesprochen.

8. Unfälle und Gefahrensituationen

Bei Unfällen und Gefahrensituationen sind unverzüglich die nächst erreichbare Lehrkraft und das Sekretariat zu verständigen. Im Katastrophenfall ist die Alarmordnung zu beachten.

Diese Hausordnung wird durch die besonderen Ordnungen für bestimmte Bereiche (Fachräume usw.) ergänzt.

9. Sonstiges

9.1. Fundsachen

Fundsachen werden beim Hausmeister oder im Sekretariat abgegeben. Sie werden im Fundsachenschrank (beim Sekretariat) aufbewahrt. Der Fundsachenschrank wird jeweils in den Sommerferien geleert.

9.2. Wertsachen

Geld und Wertsachen werden grundsätzlich nicht ersetzt. Daher sollten sie nicht unbeobachtet bleiben. Handys und Wertsachen werden während des Sportunterrichts bei der Sportlehrkraft abgegeben. Aus Sicherheitsgründen bitte nicht in der Umkleide belassen!

10. Schlussbestimmungen

Das Hausrecht üben unbeschadet der Rechte des Schulträgers die Schulleitung, die Lehrkräfte und das sonstige Schulpersonal in Ausübung ihres Dienstes, sowie besonders beauftragte Personen aus.

Die Hausordnung gilt sinngemäß auch für Schulfeste und Schulveranstaltungen.

Ausnahmen von den Bestimmungen dieser Hausordnung kann die Schulleitung gestatten.

Stand 11.02.2022