Organisation des bilingualen Zweiges

Für alle Schülerinnen und Schüler mit Französisch als erster Fremdsprache (F 1) gilt zunächst folgende Stundenverteilung:

5. Klasse: 4 Stunden F1 + 2 Stunden Zusatzunterricht mit der Muttersprachlerin (als Vorbereitung auf den Sachfachunterricht ab Klasse 7)

6. Klasse: 4 Stunden F1 + 2 Stunden Zusatzunterricht mit der Muttersprachlerin (als Vorbereitung auf den Sachfachunterricht ab Klasse 7)

Alle Schülerinnen und Schüler mit Französisch als erster Fremdsprache nehmen am Zusatzunterricht der Klassen 5 und 6 teil, haben also in der 5. Klasse eine Stunde mehr Unterricht als die E1-Schüler und in der 6. Klasse sogar zwei Stunden mehr Unterricht.

Man wird nicht automatisch „Bili-Schüler“, sondern wählt nach der 6. Klasse das Fach Geschichte bilingual (Histoire). Zuvor findet für die Eltern und Schüler ein Informationsabend statt, an dem die beiden Bilinguallehrkräfte Frau Breton-Schaaf und Herr Miszori den Geschichtsunterricht in französischer Sprache vorstellen.

Über 90 % der Schülerinnen und Schüler eines F1-Jahrgangs melden sich auch zu Geschichte bilingual. Am Leibniz-Gymnasium können zwei bilinguale Lerngruppen eingerichtet werden.

Stundenverteilung ab der 7. Klasse

7./ 9./ 10. Klasse : 2 Stunden Histoire mit frz. Lehrwerk + 1 Zusatzstunde in deutscher Geschichte mit dt. Lehrwerk

8. Klasse: 1 Stunde Histoire mit frz. Lehrwerk + 1 Zusatzstunde in deutscher Geschichte mit dt. Lehrwerk.

“Bili-Schüler“ haben also eine Stunde mehr Unterricht als Schüler mit „normalem“ Geschichtsunterricht in deutscher Sprache.

Drei Lehrkräfte unterrichten Gemeinschaftskunde bilingual am Leibniz-Gymnasium: die Muttersprachlerin Frau Breton-Schaaf (Lehrbefähigung in Histoire-Géographie und Französisch), Herr Miszori (Lehrbefähigung in Histoire und in Geschichte sowie Französisch und Sozialkunde)und Herr Feil (Lehrbefähigung in Histoire und in Geschichte sowie Französisch). Frau Breton-Schaaf arbeitet immer im Team mit einer deutschen Lehrkraft zusammen. Herr Miszori dagegen kann Histoire und die Geschichtsstunde in deutscher Sprache unterrichten. Die Gesamtnote ergibt sich wie folgt: die Note im französischen Teil zählt zweifach gegenüber der Note aus dem Anteil in deutscher Geschichte.

Ein Ausstieg aus dem bilingualen Unterricht ist nur am Ende eines Schuljahres mit begründetem Antrag der Eltern an die Schulleitung möglich (die Abbrecherquote liegt unter 5 %, vor allem bei schlechten Leistungen im Fach Französisch).

Nach der Klasse 10 können die Schüler den Grundkurs Gemeinschaftskunde bilingual in der Oberstufe wählen. Schülerinnen und Schüler, die nicht im bilingualen Zweig bleiben wollen, bekommen eine Bescheinigung, dass sie bis zur 10. Klasse am bilingualen Unterricht teilgenom-men haben.

In der MSS wird der Grundkurs Gemeinschaftskunde bilingual dreistündig unterrichtet. Es gibt keinen Zusatzunterricht mehr in deutscher Sprache.

Der MSS-Lehrplan sieht folgende Stoffverteilung vor:

11/1 Sozialkunde bilingual (Sciences politiques)

11/2 + 12/1 Geschichte bilingual (Histoire)

12/2 + 13 Erdkunde bilingual (Géographie)

Schülerinnen und Schüler mit Gemeinschaftskunde Grundkurs machen die mündliche Abiturprüfung im Fach Gemeinschaftskunde bilingual und bekommen dafür ein gesondertes Zertifikat mit Eintrag der Note in dieser Prüfung.

Schülerinnen und Schüler mit Gemeinschaftskunde Leistungskurs können zusätzlich die mündliche Abiturprüfung im Fach Gemeinschaftskunde bilingual machen und bekommen dafür ebenfalls ein gesondertes Zertifikat mit Eintrag der Note in dieser Prüfung. Diese Note hat allerdings keinen Einfluss auf den Schnitt im Abiturzeugnis („symbolische Note“).

Die Prüfung besteht aus den Fächern Histoire (Schwerpunkt) und Géographie. Schülerinnen und Schüler, die Französischleistungskurs gewählt haben und im Abitur mindestens die Note ausreichend erzielt haben, sind vom Sprachtest zur Einschreibung ins Grundstudium an französischen Universitäten befreit. Mit dem mündlichen Abitur in französischer Sprache in den Fächern Histoire und Géographie und dem Bilingual-Zertifikat können die Schüler problemlos ohne Sprachaufnahmeprüfung an deutsch-französischen Studiengängen teilnehmen. Einige unserer Abiturienten leisten sogar ihren Zivildienst oder ein freiwilliges soziales Jahr im Nachbarland.