Die Frist zum Nachweis hinsichtlich der Immunität gegen Masern
nach dem Infektionsschutzgesetz wurde erneut verlängert, und zwar auf den
31.07.2022.

Weitergehende Informationen zur Umsetzung des Masernschutzgesetzes finden Sie
unter

https://gesundheitsfoerderung.bildung-rp.de/hygiene-und-infektionsschutz/masernschutzgesetz.html

Wenn der Nachweis im Einzelfall nicht rechtzeitig vorgelegt wurde, soll das zuständige Gesundheitsamt nicht vor Ablauf des
31. Juli 2022 informiert werden.