Nachweis der Immunität gegen Masern bis zum 31.07.2022

Die Frist zum Nachweis hinsichtlich der Immunität gegen Masern nach dem Infektionsschutzgesetz wurde erneut verlängert, und zwar auf den 31.07.2022. Weitergehende Informationen zur Umsetzung des Masernschutzgesetzes finden Sie unter:  https://gesundheitsfoerderung.bildung-rp.de/hygiene-und-infektionsschutz/masernschutzgesetz.html Wenn der Nachweis im Einzelfall nicht rechtzeitig vorgelegt wurde, soll das zuständige Gesundheitsamt nicht vor Ablauf des 31. Juli 2022 informiert werden.