Schulelternbeirat

Liebe Eltern,

wir begrüßen Sie ganz herzlich auf der Homepage des Schulelternbeirats des Leibniz-Gymnasiums in Neustadt/Weinstraße. Hier möchten wir Sie über die SEB-Arbeit informieren und Ihnen auch Informationen zu aktuellen erziehungsrelevanten Themen zur Verfügung stellen.

Im Dialog mit Schulleitung, Eltern, Schülervertretung und Lehrerkollegium ist es unser Ziel, optimale Bedingungen zu schaffen, damit unsere Kinder ihre Fähigkeiten in einem angenehmen Lernklima entwickeln können. Damit uns dies gelingt, sind wir auf das Engagement und die Mitarbeit möglichst vieler Eltern angewiesen.
Wir möchten Sie einladen, dabei mitzuhelfen, ob als Klassenelternsprecher/in, Stellvertreter/in, Wahlvertreter/in, Kandidat/in bei der nächsten SEB-Wahl, aber auch als tatkräftige Helfer/in bei den vielfältigen schulischen Aktivitäten am Leibniz-Gymnasium.

Wir freuen uns über Anregungen, Impulse und interessante Gespräche mit Ihnen.

Ihr
Schulelternbeirat

schulelternbeirat@lg-nw.de

Mitglieder des Schulelternbeirats für die Schuljahre 2021/22 und 2022/23

  • Vorsitzender: Dr. Marc Muff
  • Stellvertretende Vorsitzende: Juliane Oberlinger
  • Mitglieder: Joachim Blöhs, Steffi Boeckmann, Tobias Eisele, Dr. Peter Eppli, Ursula Giesen-Winkler, Claudia Halfmann, Frank Hoffmann, Verena Kappel, Tanguy Le Cocguic, Andreas Lenz, Ursula Roth, Dr. Stefan Sechting, Eva Vogel, Tanja Walther
  • Stellvertretende Mitglieder: Tatjana Hermann, Sylvia Hürter, Niko Kusior, Sandra Lohmann, Nadine Völpel
  • Schulausschuss: Joachim Blöhs, Dr. Marc Muff, Tanja Walther
  • Schulbuchausschuss: Steffi Boeckmann, Claudia Halfmann, Juliane Oberlinger

Der Schulelternbeirat (SEB) vertritt die Eltern gegenüber der Schule, der Schulverwaltung und der Öffentlichkeit.

  • Wir setzen uns für die Mitwirkungsrechte der Eltern ein.
  • Wir fördern und gestalten die Erziehungs- und Unterrichtsarbeit an unserer Schule mit.
  • Wir stehen der Schule mit Rat und Tat zur Seite, geben Anregungen und Vorschläge.

Rechtliche Grundlagen

Durch die Rheinland-Pfälzische Gesetzgebung erhalten wir Eltern das Recht, an der Gestaltung des Schulwesens aktiv mitzuwirken.

Auszug aus dem Schulgesetz für Rheinland-Pfalz (SchulG) vom 30. März 2004 über die Aufgaben und Pflichten des SEB