Oberstufe (MSS)

MSS – Mainzer Studienstufe

Grundlegende Idee der MSS ist, dass die Schülerinnen und Schüler in der zweieinhalb-jährigen Oberstufe auf dem Weg zur Allgemeinen Hochschulreife verstärkt ihren Interessen durch eine individuelle Wahl von Leistungs- und Grundkursen nachgehen können.

Die MSS am Leibniz Gymnasium gestaltet sich dabei nach den gesetzlichen Vorgaben, die in der Broschüre Mainzer Studienstufe für Schüler und Eltern zusammengefasst sind.

Ein Download der jeweils aktuellen Version ist über die Seite https://gymnasium.bildung-rp.de/gymn-oberstufe-abitur.html möglich.

Auf folgender Internetseite werden Aufgabenbeispiele aus den bundesweit geltenden, gemeinsamen Aufgabenpools für die Abiturprüfungen in den Fächern Deutsch, Mathematik, Englisch und Französisch zur Verfügung gestellt: https://www.iqb.hu-berlin.de/abitur

Die folgenden Links führen zu weiteren Informationen über die Angebote und Möglichkeiten in der Oberstufe (MSS) am Leibniz Gymnasium:

Weitere Informationen zum Schulalltag liefern diese Links:

Kursangebot

Eine Übersicht über die theoretisch möglichen Kombinationen ist in der Broschüre Mainzer Studienstufe auf Seite 14 ersichtlich.

Jede Kombination aus drei Leistungskursen und sieben Grundkursen muss bestimmte Fachgruppen enthalten. So ist Deutsch, Mathematik, eine (fortgeführte) Fremdsprache, eine Naturwissenschaft sowie zwei Gesellschaftswissenschaften (Möglichkeiten der Zusammenstellung siehe Seite 14 f), Religion/Ethik und Sport auf jeden Fall als Grund- oder Leistungskurs zu wählen.

Leistungskurse

In den letzten Jahren konnte das LG in der Regel neben Deutsch, Englisch, Französisch, Geschichte, Sozialkunde, Erdkunde, Mathematik, Physik, Chemie, Biologie auch Spanisch, Sport und Bildende Kunst als Leistungskurs anbieten.

Ob ein Fach wirklich angeboten werden kann, hängt immer von der Zahl der Schüler ab, die dieses Fach gewählt haben. Somit kann keine verbindliche Aussage zum Zustandekommen von Kursen gemacht werden. Die Fächer Religionslehre, Informatik, Russisch, Italienisch und Philosophie werden nicht als Leistungskurs angeboten.

Grundkurse

Hier ist das Angebot breit gefächert. Besonders zu nennen ist das Fach Darstellendes Spiel, das nur als Grundkurs und nur durchgehend von 11 bis 13 belegt werden kann. Es gelten Höchstgrenzen, so dass unter Umständen nicht alle Interessenten berücksichtigt werden können. Eine Umwahl der ausgelosten Schülerinnen und Schüler zu Bildende Kunst oder Musik ist dann notwendig. Weiterhin besteht die Möglichkeit, am LG einen Grundkurs in Bilingual Französisch zu besuchen. Voraussetzung ist entweder der Besuch des bilingualen Zweiges in der Mittelstufe des LG oder eine entsprechende Qualifizierung etwa als MuttersprachlerIn Französisch. In letzterem Fall ist eine Rücksprache mit Hr. Miszori notwendig.

Wechsel an das Leibniz-Gymnasium zum Besuch der Oberstufe

Ein Wechsel etwa von der RealschulePlus ist nach der 10. Klasse bei Vorliegen der Berechtigung, ein allgemeinbildendes Gymnasium zu besuchen, möglich.
Für einen Wechsel zu einem anderen Zeitpunkt sollte das Gespräch mit den MSS-Leitungen der Abgebenden bzw. des LG gesucht werden, um die Möglichkeiten und Sinnhaftigkeit eines Wechsels zu besprechen.
Das LG bietet Latein als 2. Fremdsprache ab der 11. Jahrgangsstufe (Anfangsunterricht) an. So können auch Schülerinnen und Schüler, die bisher nur Englisch als Fremdsprache haben, die für das Abitur notwendige 2. Fremdsprache erlernen.
Schülerinnen und Schüler von Gesamtschulen beachten bitte frühzeitig die genauen Bestimmungen, die für die Erlangung der Berechtigung für die gymnasiale Oberstufe gelten.

Die Anforderungen an die Schülerinnen und Schüler für einen sinnvollen und erfolgreichen Besuch der MSS sind in der Broschüre auf Seite 6 und 7 zusammengefasst. Hier heißt es unter anderem: „Die MSS setzt solide Vorkenntnisse, den Willen zur Leistung und Interesse an theoretischer Arbeit voraus. Auch die gegenüber der Sekundarstufe I größere zeitliche Belastung und der neue Arbeitsrhythmus müssen bedacht werden.

Wir haben mit Schülerinnen und Schülern mit diesen Fähigkeiten und/oder der Bereitschaft sich dorthin zu entwickeln, gute Erfahrung gemacht. Nachdrücklich möchten wir alle Interessenten bitten, die Oberstufe nicht als Übergangsregelung anzusehen. Dies führt in den meisten Fällen zu Frustration oder Misserfolgen und ist für keinen der Beteiligten zielführend. Hier empfehlen wir eine rechtzeitige persönliche Berufsberatung bei der Bundesagentur für Arbeit.

Information und Beratung

Jedes Jahr  in der Regel Anfang Februar findet eine für alle Interessenten offenstehende Informationsveranstaltung zur Ausgestaltung der MSS am LG in der Aula der Schule statt. Der genaue Termin ist dem Terminkalender des Leibniz-Gymnasiums zu entnehmen.

Die Anmeldungen erfolgen danach bis zum 1. März. Bitte nutzen Sie die im Terminkalender ersichtlichen Anmeldetermine. Spätere Anmeldungen können unter Umständen nicht mehr berücksichtigt werden.

Interessierte Schülerinnen und Schüler bringen – neben einem Erziehungsberechtigten – bitte folgende Unterlagen mit:

  • die letzten beiden Zeugnisse
  • das Original des Berechtigungsschreibens zum Besuch einer gymnasialen Oberstufe (nicht notwendig für Schülerinnen und Schüler eines anderen Gymnasiums, wenn dort die Versetzung in die 11. Klasse erreicht wird.)
  • zwei Passbilder
  • die Geburtsurkunde (Kopie und Original – sofern nicht das Geburtsdatum aus dem Zeugnis ersichtlich ist).

Im Januar ist der Tag der offenen Tür für die kommenden 5. Klassen. Diesen Tag können interessierte Schülerinnen und Schüler gerne nutzen, um einen ersten Eindruck vom LG zu bekommen. Allerdings bitten wir um Verständnis, dass eine Beratung und Information an diesem Tag nicht erfolgen kann.

Für alle weiteren Fragen zur Oberstufe kann über das Sekretariat für ein persönliches Gespräch oder über lg@schulen.neustadt.eu per Mail mit der MSS-Leitung Kontakt aufgenommen werden.

Fachabitur

Bei Erfüllung der Voraussetzungen kann mit Abschluss der 12. Klasse der schulische Teil des Fachabiturs erworben werden. Die Bestimmungen sind ebenfalls in der Broschüre Mainzer Studienstufe auf den letzten Seiten zusammengefasst.

Zusammen mit dem Nachweis eines einjährigen FSJ oder FÖJ, eines 18-monatigen BuFDi, einer abgeschlossenen Ausbildung oder eines einjährigen qualifizierten Praktikums besteht die Möglichkeit, an einer Fachhochschule zu studieren.

Entschuldigungsverfahren in der MSS

Zum Verfahren am Leibniz-Gymnasium verweisen wir alle MSS-Schülerinnen und Schüler auf die Rückseite des Entschuldigungsbogens.

Hier möchte ich nur folgende zwei Regelungen nochmals erwähnen:

  • „Versäumnisse, die nicht aus akutem Anlass entstehen, setzen eine schriftlich beantragte „Beurlaubung vom Unterricht“ voraus, die lt. Schulordnung je nach Dauer vom Stammkurs-, MSS- oder Schulleiter vorher genehmigt worden sein muss. Das gilt auch bei vorher vereinbarten Arztbesuchen, Führerschein – und Tauglichkeitsprüfungen u. ä. „
  • „Alle Versäumnismeldungen sind innerhalb von 1 Woche den Fachlehrkräften, deren Stunden versäumt wurden, vorzulegen. Sie zeichnen dann die entsprechende Spalte ab.
  • Daher ist der Entschuldigungsbogen immer mit sich zu führen. Die Stammkursleiterin bzw. der Stammkursleiter kontrolliert den regelmäßigen Unterrichtsbesuch.“
  • „Versäumt eine Schülerin oder ein Schüler eine Kursarbeit, so erhält sie bzw. er einen Nachtermin, falls folgende Voraussetzungen gegeben sind:
  • Das Fehlen muss dem Sekretariat zwischen 7.30 Uhr und 8.00 Uhr am Kursarbeitstag telefonisch mitgeteilt werden.
  • Spätestens am zweiten Tag, an dem die Schülerin oder der Schüler den Unterricht wieder besucht, hält sie bzw. er Rücksprache mit der MSS-Leitung.
  • Es muss eine ausreichende Entschuldigung vorgelegt werden- bei nicht volljährigen Schülerinnen und Schülern durch einen Erziehungsberechtigten.
  • Wird eine Entschuldigung nicht als ausreichend angesehen oder wurde die Schülerin oder der Schüler bereits wegen unentschuldigter Fehlstunden getadelt oder wurde bereits eine Kursarbeit versäumt, so ist – insbesondere bei Volljährigkeit – ab der zweiten versäumten Kursarbeit ein ärztliches Attest vom Tag der Kursarbeit vorzulegen.
  • Dieses Attest muss spätestens am zweiten auf den Tag der Kursarbeit folgenden Unterrichtstag bei der MSS-Leitung vorliegen. Bsp. KA am Mo –> Attest am Mi, KA am Fr –> Attest am Di
  • Wenn kein Nachtermin eingeräumt wird, ist die nicht erbrachte Leistung mit null Punkten zu bewerten. (SchulO § 54 Abs.2)“